Neuorganisation von der Basis aus: Wie Gemeinden eine lebenswerte Zukunft schaffen können
Jede Gemeinde hat laut §28 GG das Recht, ihre Angelegenheiten in freier Selbstverwaltung zu regeln. Daraus ergeben sich große Vorteile und viele Möglichkeiten!
Jede Gemeinde hat laut §28 GG das Recht, ihre Angelegenheiten in freier Selbstverwaltung zu regeln. Daraus ergeben sich große Vorteile und viele Möglichkeiten!